Sozialrecht
Sozialrecht
Arbeitsrecht und Sozialrecht sind in unserer anwaltlichen Praxis untrennbar miteinander verbunden. Kündigung, Krankheit, Behinderung oder der Verlust des Arbeitsplatzes haben regelmäßig nicht nur arbeitsrechtliche, sondern zugleich sozialrechtliche Konsequenzen.
Wir beraten und vertreten Sie genau an dieser Schnittstelle – strategisch, vorausschauend und mit einem klaren Blick für die Wechselwirkungen beider Rechtsgebiete.
Ob es um Fragen der Entgeltfortzahlung, den Übergang in das Krankengeld, um Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld oder um sozialrechtliche Auswirkungen eines Aufhebungsvertrages geht: Wir berücksichtigen stets die arbeits- und sozialrechtlichen Folgen gemeinsam und entwickeln daraus eine rechtlich durchdachte Gesamtlösung.
Das Sozialrecht begleitet Erwerbsbiografien in allen Phasen – vom Berufseinstieg über Zeiten der Krankheit oder Arbeitslosigkeit bis hin zu Fragen der Erwerbsminderung und des Übergangs in die Rente. Es gewährleistet soziale Sicherung, ist jedoch zugleich stark formalisiert und durch gesetzliche Voraussetzungen, Fristen und Mitwirkungspflichten geprägt.
Ansprüche gegenüber Behörden und Sozialversicherungsträgern müssen rechtlich präzise geprüft und fristgerecht geltend gemacht werden. Fehler können erhebliche finanzielle Nachteile zur Folge haben.
Wir verstehen das Sozialrecht als integralen Bestandteil arbeitsrechtlicher Beratung. Gerade an der Schnittstelle von Arbeitsverhältnis und sozialer Sicherung – etwa bei Kündigung, Aufhebungsvertrag oder längerer Erkrankung – greifen beide Rechtsgebiete ineinander. Eine vorausschauende rechtliche Einordnung schafft hier Klarheit und sichert Ihre Ansprüche.
Unsere Expertise
Mit fundierter Expertise im Sozialrecht und umfassender Erfahrung an der Schnittstelle zum Arbeitsrecht bieten wir Ihnen eine rechtssichere und strategische Vertretung gegenüber Behörden und Sozialversicherungsträgern. Wir verfügen über weitreichende praktische Erfahrung in der Durchsetzung sozialrechtlicher Ansprüche und der Klärung komplexer leistungsrechtlicher Fragestellungen. Beispiele für unsere Tätigkeit umfassen unter anderem:
Arbeitslosengeld (Sperrzeiten und Ruhenszeiträume)
Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II)
Krankengeld und Leistungsbeendigungen durch Krankenkassen
Erwerbsminderungsrenten
Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII)
Schwerbehinderung und Gleichstellung
Feststellung und Erhöhung des Grades der Behinderung (GdB)
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Rehabilitationsmaßnahmen
Versicherungspflicht und Beitragszeiten
Widerspruchs- und Klageverfahren vor den Sozialgerichten
Verlassen Sie sich auf unsere Kompetenz, um Ihre Interessen in diesen Bereichen
erfolgreich zu vertreten.
Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail:
+49 89 541 9689 82
mail@kanzleibolbrinker.de
Termine ausschließlich nach Vereinbarung.